Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Jäger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten für jedes im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. März 2019 erlegte Wildschwein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Die Zahlung ist Bestandteil des Sofortprogramms zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Land, das Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus Mitte Oktober 2017 auf den Weg gebracht hatte.

Siehe Auszug:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=133412&processor=processor.sa.pressemitteilung

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