Jahresarchiv 2019

In Sachsen -Anhalt ist das Jagdgesetz geändert worden. GVBl LSA S.286 vom 27.09.19

Nach Landesrecht jagdbar sind:
1.
als Haarwild:
a) der Waschbär (Procyon lotor L.),
b) der Marderhund (Nyctereutes procyonoides G.),
c) der Mink (Mustela vison S.) und
d) die Nutria (Myocastor coypus),
2.
als Federwild:
a) die Aaskrähe (Corvus corone),
b) die Elster (Pica pica) und
c) die Nilgans (Alopochen aegyptiaca).

MV: Neue Wildnachweisung

In Mecklenburg Vorpommern wurde die Wildnachweisung gemäß den Änderungen vom Jahr 2018 abgeändert:

1.Nebelkrähe (Corvus cornix)
2.Rabenkrähe (Corvus corone)
3.Elster (Pica pica)
4.Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
5.Nutria (Myocastor coypus)  

Die Tierarten wurden auf der Rückseite passend zu Haar- und Federwild hinzugefügt.

Die Änderungen wurden im Hegemanager, Hegering und Revierprogramm eingearbeitet. Unter Service/Updates laden Sie sich bitte das aktuelle Update herunter.

MV: 3 Jahresgruppenabschussplan

Nach § 21 Abs. 2 Bundesjagdgesetz darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rakelwild nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist.

Gemäß der Entscheidung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.11.2018 wurde hinsichtlich der Abschussplanung für Schalenwild eine Sonderregelung für den Landkreis MSE im Sinne einer Erprobungsphase zugelassen.

Wir haben alle Abschussplan Varianten in das Revierprogramm eingearbeitet.

Bitte laden Sie sich das aktuelle Update herunter.