Veranstaltungen

MV: Neue Tierarten laut Jagdgesetzt aufgenommen

Folgende neue Tierarten wurden im Programm laut Jagdgesetzt aufgenommen:
1.Nebelkrähe (Corvus cornix)
2.Rabenkrähe (Corvus corone)
3.Elster (Pica pica)
4.Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
5.Nutria (Myocastor coypus)

Wildschweinjagd: DJV stellt 6-Punkte-Katalog für Vereinfachungen vor

Eine noch intensivere Bejagung der Wildschweine kann nur erfolgreich sein, wenn Politik, Behörden, Landwirte und Jäger Hand in Hand zusammenarbeiten. Der DJV hat dazu heute einen 6-Punkte-Katalog mit Forderungen veröffentlicht, der die Jagd erfolgreicher machen soll.
 

1.  Anlegen von Bejagungsschneisen in allen Feldkulturen, besonders Raps, Mais, Weizen
Ohne Schneisen können 6,8 Millionen Hektar Feldfläche (ein Viertel Deutschlands) von Mai bis Oktober kaum bejagt werden, weil die Vegetation zu hoch ist. Dort wandern Wildschweine im Sommerhalbjahr ein.

2.  Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten
Feuchte Lebensräume mit Deckung wie Schilfgürtel oder Bruchwälder sind beliebte Rückzugsgebiete für Wildschweine.

3.  Ganzjährige Bejagung von Wildschweinen in Staats- und Bundesforsten sowie großen Privatforsten

4.  mehr Revier übergreifende Wald-Bewegungsjagden im Winterhalbjahr
Wildschweine haben vergleichsweise große Reviere, eine großflächige Bejagung ist deshalb sinnvoll. Behörden müssen die notwendige Verkehrssicherungspflicht unbürokratisch und kostenfrei unterstützen, am besten mit Personal. Ferner sollten Revierinhaber zur Duldung unbeabsichtigten Überjagens von Hunden verpflichtet sein.

5.  Vergünstigungen für Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden für die Wildschweinjagd
Für die effektive Wildschweinjagd in Dickungen und Wald sind gut ausgebildete Stöberhunde unerlässlich. Tierschutzgerechte Ausbildung und Schutzausrüstung der Jagdhunde sind teuer, der Jagdeinsatz aufwendig. Eine finanzielle Unterstützung durch die Behörden ist erforderlich. Denkbar wäre auch eine Befreiung von der Hundesteuer.

6.  Zulassung von der “kleinen Kugel” für gestreifte Frischlinge Für gestreifte Frischlinge müssen bundesweit Patronen zugelassen werden, die eine Mindestenergie von 1.000 Joule auf 100 Meter Entfernung haben – auch in Kalibern unter 6,5 Millimeter Durchmesser. Bisher sind 2.000 Joule und ein Mindestkaliber von 6,5 Millimeter vorgeschrieben. Geschosse mit dieser Energie können allerdings bei kleinen Frischlingen für so starke Verletzungen sorgen, dass das Wildbret nicht mehr verwertbar ist. Die bundesweite Aufhebung von Schonzeiten für Wildschweine begrüßt der DJV. Der Dachverband der Jäger weißt darauf hin, dass dies nicht die Aufhebung des Elterntierschutzes bedeutet: Bachen, die gestreifte Frischlinge säugen, dürfen auch weiterhin nicht erlegt werden. Im vergangenen Jagdjahr haben Deutschlands Jäger knapp 600.000 Wildschweine erlegt – das vierthöchste Jagdergebnis seit Beginn der Aufzeichnungen in den 1930er Jahren. Nach Auffassung des DJV ist die Jagd alternativlos, um Wildschweinbestände zu reduzieren. Die “Pille für das Wildschwein” lehnt der DJV als Unsinn ab. 

Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Jäger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten für jedes im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. März 2019 erlegte Wildschwein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Die Zahlung ist Bestandteil des Sofortprogramms zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Land, das Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus Mitte Oktober 2017 auf den Weg gebracht hatte.

Siehe Auszug:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=133412&processor=processor.sa.pressemitteilung

Schonzeiten Sachsen-Anhalt Rehwild

Sehr geehrter JagdCom-Anwender,

im Update vom 23.08.2017 wurden die Schonzeiten aktualisiert.

Quelle: Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 7/2017 vom 18.07.2017
§ 2 Schonzeitaufhebung
(1) Die Schonzeit der Schmalrehe wird vom 15. April
bis 30. April aufgehoben.
(2) Die Schonzeit der Rehböcke wird vom 15. April bis
30. April und vom 16. Oktober bis 31. Januar aufgehoben.

Gehen Sie im Menü auf “Service/Updates” um die aktuellste Version herunterzuladen.

22.05.2017 Bundestag beschließt neues Waffengesetz

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Jagdverband begrüßt Nachbesserungen beim Bestandsschutz.

(Berlin, 19. Mai 2017) Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die circa 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer (in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen) nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits verwendeten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.

DJV und FWR haben Verschärfung abgelehnt

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte gemeinsam mit den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf Stellung genommen und die Anpassung an aktuelle Normen zwar begrüßt, aber eine deutliche Verschärfung abgelehnt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm wird nicht mehr aktualisiert und überwacht, daher war eine Anpassung nachvollziehbar. Allerdings wäre nach Auffassung der Verbände eine Anpassung an die Stufen S1/S2 nach Euronorm ausreichend gewesen. „Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke, denn illegale Waffen kämen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Hundertprozentige Sicherheit sei eine Illusion und die bisherigen Standards ausreichend, sagte Dammann-Tamke weiter. Zudem sei die Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend.

Bestandsschutz für alte Waffenschränke ausgeweitet

Begrüßt haben die beiden Verbände allerdings einen umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer. In ihrer Stellungnahme haben DJV und FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für Besitzer alter Waffenschränke ausgeweitet. Bisher genutzte Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden. Sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatten DJV und FWR als unverhältnismäßig kritisiert.

Verfassungsschutz-Abfrage nicht verpflichtend

Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden verpflichtend zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur DJV und FWR, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates erfolgreich kritisiert: Eine verpflichtende Abfrage wird es auch künftig nicht geben, sie ist aber weiterhin möglich. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung. Andererseits werden durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern.

Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen. Schließlich wird eine neue, zeitlich befristete Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben. Der Bundestag hat in der gestrigen Sitzung außerdem einen weitergehenden Antrag der Grünen für ein deutlich restriktiveres Waffengesetz abgelehnt.

Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des Waffengesetzes noch nichts zu tun. Deren Umsetzung wird Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.

JagdCom neue Listen für Bayern, Baden-Würtemberg, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Thüringen

Sehr geehrter JagdCom-Anwender,

ab dem Jagdjahr 2017/2018 wurden neue Streckenlisten und Auswertungen für die Bundesländer: Bayern, Baden-Würtemberg, Brandenburg in das Programm eingearbeitet.

Gleichzeitig wurde die Eingabe und Auswertung der Abschusspläne für die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Mecklenburg Vorpommern optimiert.

Für das Bundesland Rheinlad-Pfalz liegen und für das neue Jagdjahr auch neue Streckenlisten und Abschusspläne vor, diese werden in den nächsten Wochen veröffentlicht.

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Hessen: neue Tierklassen und Listen

– Neue Altersklassen eingerabeitet.
– Neue Streckenliste eingearbeitet.
– Beobachtungen an den Altersklassen angepasst.

Rheinland-Pfalz: neue Tierklassen und Listen

– Neue Altersklassen eingerabeitet.
– Neue Wildnachweisung eingearbeitet.
– Berechnung Abschussplanung an Altersklassen optimiert.
– Neue Quartalsnachweisung eingearbeitet.

Nordrhein-Westfalen neue Tierklassen und Listen

Nordrhein-Westfalen:
– Neue Streckenliste §22 Abs. 9 LJG-NRW eingearbeitet.
– Neue Tierarten hinzugefügt: Wachteln, Wildenten, Turmfalken, Wanderfalken, Rotmilane, Kormorane, Wildgänse, Möwen
– Schussbuch mit den neuen Tierarten überarbeitet

Brandenburg: Neue Listen, Meldung etc.

Brandenburg:
– Neuer Liste JST 110/20 Grundlagenblatt eingearbeitet.
– Neuer Liste JST 120/20 Streckenmeldung Schalenwild eingearbeitet.
– Neuer Liste JST 130/20 Streckenmeldung Nieder- Raubwild eingearbeitet.
– Neue Tierarten hinzugefügt: Bisam, Nutria, Fischotter und Nilgans

In Sachsen -Anhalt ist das Jagdgesetz geändert worden. GVBl LSA S.286 vom 27.09.19

Nach Landesrecht jagdbar sind:
1.
als Haarwild:
a) der Waschbär (Procyon lotor L.),
b) der Marderhund (Nyctereutes procyonoides G.),
c) der Mink (Mustela vison S.) und
d) die Nutria (Myocastor coypus),
2.
als Federwild:
a) die Aaskrähe (Corvus corone),
b) die Elster (Pica pica) und
c) die Nilgans (Alopochen aegyptiaca).

MV: Neue Wildnachweisung

In Mecklenburg Vorpommern wurde die Wildnachweisung gemäß den Änderungen vom Jahr 2018 abgeändert:

1.Nebelkrähe (Corvus cornix)
2.Rabenkrähe (Corvus corone)
3.Elster (Pica pica)
4.Nilgans (Alopochen aegyptiaca)
5.Nutria (Myocastor coypus)  

Die Tierarten wurden auf der Rückseite passend zu Haar- und Federwild hinzugefügt.

Die Änderungen wurden im Hegemanager, Hegering und Revierprogramm eingearbeitet. Unter Service/Updates laden Sie sich bitte das aktuelle Update herunter.

MV: 3 Jahresgruppenabschussplan

Nach § 21 Abs. 2 Bundesjagdgesetz darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk- und Rakelwild nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist.

Gemäß der Entscheidung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.11.2018 wurde hinsichtlich der Abschussplanung für Schalenwild eine Sonderregelung für den Landkreis MSE im Sinne einer Erprobungsphase zugelassen.

Wir haben alle Abschussplan Varianten in das Revierprogramm eingearbeitet.

Bitte laden Sie sich das aktuelle Update herunter.

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